1
Einer übernimmt das Haus
Der Weg, der am meisten Kontinuität bewahrt, gerade für Kinder.
- DafürDie Kinder bleiben in ihrer Umgebung, ihrer Schule, bei ihren Freunden.
- DafürEs gibt keinen fremden Käufer.
- DagegenDer Übernehmende muss den anderen auszahlen und den Kredit allein tragen können.
- DagegenDie Bank muss zustimmen, den anderen aus dem Kredit zu entlassen. Dazu ist sie nicht verpflichtet.
FallWenn einer genug verdient, um das Haus zu halten, und beide wollen, dass die Kinder bleiben können.
2
Gemeinsam verkaufen
Der Weg, der am Ende fast immer das meiste Geld übrig lässt.
- DafürDer Kredit wird abgelöst, beide sind aus der Haftung, der Rest wird geteilt.
- DafürDanach ist die Verbindung über das Haus beendet.
- DagegenBeide müssen zustimmen und beide müssen unterschreiben.
- DagegenWird der Kredit vor dem Ende der Zinsbindung abgelöst, kann die Bank eine Entschädigung verlangen.
- DagegenSteuern können anfallen, wenn einer schon ausgezogen ist und das Haus noch nicht lange gehört.
FallWenn keiner das Haus allein halten kann oder will.
3
Vermieten und später entscheiden
Zeit gewinnen, ohne dass das Haus leer steht.
- DafürDie Miete trägt den Kredit, und niemand muss unter Druck verkaufen.
- DagegenSie bleiben beide Vermieter und müssen weiter gemeinsam entscheiden.
- DagegenEin vermietetes Haus ist später schwerer zu verkaufen als ein leeres.
FallWenn die Trennung ruhig verläuft und Markt oder Zinsbindung für ein späteres Datum sprechen.
4
Einer bleibt, der andere bleibt Miteigentümer
Eine Zwischenlösung, oft für die Jahre, bis die Kinder aus dem Haus sind.
- DafürDie Kinder bleiben, und niemand muss sofort Geld aufbringen.
- DagegenBeide bleiben an Haus und Kredit gebunden, oft viele Jahre lang.
- DagegenEs braucht eine schriftliche Vereinbarung, die auch regelt, was passiert, wenn sich die Lage ändert.
FallWenn beide den Kindern den Umzug ersparen wollen und das Ende der Zwischenzeit absehbar ist.
5
Teilungsversteigerung
Der Weg, der offensteht, wenn einer sich jeder Lösung verweigert.
Gehört das Haus beiden, kann jeder beim Amtsgericht die Versteigerung beantragen.
- DafürEiner allein kann die Sache beenden.
- DagegenDas Verfahren dauert lange und kostet. Bieter sehen das Haus meistens nicht von innen.
- DagegenWer noch darin wohnt, erlebt die Versteigerung seines Zuhauses.
FallWenn alle Gespräche gescheitert sind. Dann ist dieser Weg legitim, aber er sollte nie der erste sein.